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CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung ist eine Kennzeichnung an einem Produkt, die angibt, dass es mit allen anwendbaren Harmonisierungs-Rechtsvorschriften der Gemeinschaft (EU-Richtlinien, EU-Verordnungen) übereinstimmt. Sie weist somit darauf hin, dass das Produkt alle Sicherheits-, Gesundheitschutz- und Umweltanforderungen dieser Rechtsvorschriften erfüllt.

Für das CE-Zeichen gibt es eine genaue Darstellungs-Vorschrift. Dies wird im Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 näher erläutert. Das Zeichen muss eine Mindesthöhe von 5 mm aufweisen.

Bei manchen EU-Richtlinien oder EU-Verordnungen müssen im Zuge des Konformitätsbewertungsverfahrens sogenannte „benannte Stellen“ hinzugezogen werden. Benannte Stellen sind autorisierte Prüfstellen, die das Produkt überprüfen und gegebenenfalls ein entsprechendes Zertifikat ausstellen. Ist dies der Fall, wird neben dem CE-Zeichen zusätzlich noch die Nummer der jeweiligen Stelle angegeben.

Die Gültigkeit der CE-Kennzeichnung erstreckt sich auf die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein.

Ihr Weg zur CE-Kennzeichnung

Das Anbringen des CE-Zeichens an Ihrem Produkt ist der finale Schritt des gesamten Bewertungsverfahrens. Als Ihr Partner unterstützen wir Sie auf Ihrem Weg vom gemeinsamen Erstgespräch bis zur endgültigen Kennzeichnung Ihres Produkts.

Ihr Weg zur CE-Kennzeichnung
  • Gemeinsames Erstgespräch / Kick-Off-Meeting
  • Durchführen der Richtlinienprüfung durch CE-BE OG
  • Gemeinsames Gespräch und Abstimmen der weiteren Handlungen
  • Durchführen der Risikobeurteilung durch CE-BE OG
  • Erstellen des Sicherheitskonzeptes durch CE-BE OG
  • Gemeinsames Gespräch und Klärung der offenen Punkte
  • Maßnahmenumsetzung durch die Herstellerfirma
  • Erstellen der Betriebsanleitung durch CE-BE OG
  • Erstellen eines Musters der Konformitätserklärung durch CE-BE OG
  • Ausstellen und unterschreiben der Konformitätserklärung durch die Herstellerfirma
  • Anbringen der CE-Kennzeichnung am Produkt durch die Herstellerfirma

In bestimmten Fällen kann es sein, dass sich auch nach der Inverkehrbringung eines Produkts spezielle Fragen ergeben. Wir stehen Ihnen selbstverständlich auch noch danach gerne zur Verfügung.